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Häufig gestellte Fragen

Warum habe ich einen Termin zur Montage von Rauchwarnmeldern erhalten? +
Die Installation oder der Austausch von Rauchwarnmeldern wurde von Ihrem Vermieter bzw. Ihrer Hausverwaltung beauftragt. Diese haben die Firma Techem mit der Durchführung beauftragt – wir sind als ausführende Fachfirma mit der Umsetzung betraut. Die Installation ist gesetzlich vorgeschrieben und dient Ihrer Sicherheit.
Wo genau werden Rauchwarnmelder in meiner Wohnung montiert? +
Die gesetzliche Mindestausstattung umfasst folgende Räume:
- Alle Schlafzimmer
- Alle Kinderzimmer
- Alle Flure, die als Fluchtwege aus Aufenthaltsräumen dienen

In Berlin gilt zusätzlich: Rauchwarnmelder müssen in allen Aufenthaltsräumen, außer Küchen und Bädern, installiert werden.

In anderen Bundesländern kann es darüber hinaus zu einer erweiterten Ausstattung kommen – je nachdem, was Ihr Vermieter oder Ihre Hausverwaltung beauftragt hat. Manche Eigentümer wünschen eine sogenannte „Optimalausstattung“, bei der z. B. auch Wohnzimmer oder Arbeitszimmer mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden.
Muss ich den Termin bestätigen oder absagen, wenn ich nicht zuhause bin? +
Nein, das ist nicht notwendig. Sollten Sie zum angekündigten Termin nicht anwesend sein, erhalten Sie automatisch einen neuen Termin per Post.

Hinweis: Wenn Sie auch den zweiten Termin nicht wahrnehmen können, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hausverwaltung oder Ihren Vermieter – nicht an uns.
Was kann ich tun, wenn ich zum Termin nicht zuhause sein kann? +
Bitte versuchen Sie, eine volljährige Person Ihres Vertrauens zu organisieren, die unseren Monteuren Zugang zur Wohnung ermöglicht.

Wichtig: Unsere Monteure dürfen Wohnungen nur betreten, wenn eine volljährige Person anwesend ist. Ist das nicht der Fall, kann die Montage nicht durchgeführt werden.
Ich möchte der Montage widersprechen. Ist das möglich? +
Ein Widerspruch durch den Mieter ist nicht zulässig. Die Ausstattung mit Rauchwarnmeldern ist gesetzlich vorgeschrieben und wird durch den Eigentümer beauftragt. Bei Fragen oder Einwänden wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hausverwaltung.
Was passiert bei der Montage? +
Unsere Monteure installieren oder tauschen Rauchwarnmelder in Ihrer Wohnung. Der Zugang zu allen betroffenen Räumen (z. B. Schlafzimmer, Flure, ggf. Wohnzimmer etc.) ist erforderlich. Die Montage dauert meist nur wenige Minuten pro Gerät.
Wird der neue Rauchwarnmelder an der gleichen Stelle wie der alte montiert? +
Nicht zwangsläufig. Der Montageort wird ausschließlich anhand der Vorgaben der DIN 14676 und der Landesbauordnungen (LBO) bestimmt. Auch wenn ein bisheriges Gerät an einer anderen Stelle hing, sind unsere Monteure verpflichtet, die gesetzlich korrekte Position neu zu wählen.
Muss ich als Mieter für die Installation bezahlen? +
Nein. Die Kosten werden vom Eigentümer getragen und ggf. über die Nebenkosten abgerechnet. Sie müssen nichts direkt bezahlen.
Wie erkenne ich, dass es sich um einen offiziellen Monteur handelt? +
Unsere Mitarbeitenden führen einen Dienstausweis mit sich, tragen erkennbare Arbeitskleidung und Sie haben vorab ein offizielles Anschreiben mit allen Informationen erhalten.
Warum wird der Rauchwarnmelder ausgetauscht, obwohl er noch funktioniert? +
Rauchwarnmelder haben eine gesetzlich begrenzte Nutzungsdauer (i. d. R. 10 Jahre). Auch funktionierende Geräte müssen nach Ablauf dieser Zeit oder bei technischen Änderungen ausgetauscht werden, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Was passiert, wenn dauerhaft keine volljährige Person anwesend ist? +
Unsere Monteure dürfen die Wohnung nur betreten, wenn eine volljährige Person anwesend ist. Ist das nicht der Fall, kann die Montage nicht erfolgen. In diesem Fall erhalten Sie automatisch einen neuen Termin per Post. Bei fortlaufender Abwesenheit wenden Sie sich bitte an Ihre Hausverwaltung.

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